Teure Konzerte: Eventim darf keine Konzerte mehr exklusiv anbieten

Berlin Festival 2014

Konzerte werden immer teurer, haben viele Musikfans festgestellt. Woran liegt’s? Ein Grund dafür könnte sein, dass ein Anbieter wie CTS Eventim einen übergroßen Marktanteil in Deutschland hat. Mit seiner Marktmacht macht er Veranstaltern mittlerweile Angebote, die sie nicht abschlagen können. In der Folge konnte dann Eventim alle Tickets selbst verkaufen – und dafür mehr Geld verlangen. Und selbst wenn das Ticket über einen anderen Anbieter bezogen wurde, ist am Ende doch oft genug Eventim drin: denn das Unternehmen verkauft nicht nur direkt an Fans, sondern tritt auch als Zwischenhändler auf.

Nun hat das Bundeskartellamt in Sachen Konzerttickets ein Machtwort gesprochen: CTS Eventim wurde am 4. Dezember 2017 untersagt, sogenannte Exklusiv-Deals mit Veranstaltern zu vereinbaren. Solche Verträge enthielten bisher die Verpflichtung für Veranstalter, Konzerttickets nur oder größtenteils über Eventim zu verkaufen. Das bedeutet für das Unternehmen ein Quasi-Verkaufsmonopol, mit dem es die Preise höher setzen konnte, als wenn es noch andere alternative Wettbewerber gegeben hätte, die Tickets für das gleiche Konzert anbieten. Denn andere Ticket-Dienstleister wie TixforGigs, Koka36 und weitere hatten zu vielen Veranstaltungen keinen Zugang mehr oder konnten Tickets nur in Kooperation mit Eventim vertreiben. Eventim verdiente also immer kräftig mit.

Weil Eventim einen Marktanteil von 60 bis 70% aller in Deutschland verkauften Tickets hat, hat das Kartellamt festgestellt, dass das Unternehmen mit solchen Exklusiv-Deals seine marktbeherrschende Stellung rechtswidrig ausnutzt. In Zukunft sollen Veranstalter mindestens 20% aller Tickets auch über andere Anbieter frei vermitteln dürfen, schreibt es nun vor.

Eventim sieht das natürlich anders. In seiner Pressemitteilung erklärte das betroffene Unternehmen, die Entscheidung des Bundeskartellamts verkenne „den lebhaften Wettbewerb im Markt für Ticketdienstleistungen, der sich durch vielfache Markteintritte digitaler Anbieter aus dem In- und Ausland laufend weiter verschärft“.

Nun hat Eventim vier Monat Zeit um die Verträge mit Konzertveranstaltern anzupassen, ansonsten kann das Kartellamt Geldstrafen verhängen.