Kiesza wegen Graffiti im „Hideaway“-Video verklagt

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300 Millionen Mal wurde Kieszas Mega-Hit  „Hideaway“ bereits auf vevo angeschaut. Dort springt die Sängerin und Tänzerin durch die Strassen von Brooklyn / New York. Und die Wände der Gebäude und Mauern sind getagt, besprayt und beklebt. Prominent zu sehen sind auch die Werke des Künstlers Jamie Hef, bürgerlicher Name Jamie Mitchel Kosse. Als er das entdeckte, schrieb er zuerst ein paar böse Briefe an Kiesza und das Label Universal. Denn weder Musikerin noch Label hatten ihn gefragt, ob die Kunstwerke im Video auftauchen dürfen. Folge: Jamie hat nichts abbekommen von den Werbeumsätzen, die mit dem Video mittlerweile gemacht wurden. Nachdem die Musikerin und ihr Label seine Briefe unbeantwortet ließen, reichte er am 12. Januar vor einem New Yorker Gericht Klage ein. Begründung: seine Graffiti trägt wesentlich zur coolen urbanen Atmosphäre des Musikfilmchens bei – und die ein Grund für den durchschlagenden Erfolg des Hits, der sich mehr als 2 Millionen Mal verkaufte. Die Zuschauer könnten glauben, dass Jamie Hef mit seinen Grafftis die kanadische Sängerin unterstützt. Stimmt gar nicht, läßt er seine Anwältin klarstellen.

Street Art ist öffentliche Kunst. Aber bedeutet es auch, dass sie deshalb unentgeldlich und ungefragt als Kulisse für Filme und Werbespots herhalten muss? Ein paar Hollywood-Studios wie Paramount und Universum drückten brav Geld an Jamie ab, nachdem seine Wandbilder in Filmen wie „Der Diktator“ zu sehen waren. Doch sollte das Schule machen? Zumindest in Deutschland dürfte Kieszas Video unter die  Panoramafreiheit fallen – damit ginge der Graffiti-Künstler leer aus. Noch 2015 wurde sie durch das Europäische Parlament nach einer Publicity-Kampagne der Piraten-Abgeordneten Juliane Reda bestätigt.

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(via thump / courthouse / Klageschrift auf scribr)

(Foto: Kiesza Promo)