Das Recht auf Lärm

Knaack Club Berlin

Seit November 2008 hatte der Knaack-Club ein Problem, das ihn in seiner Existenz bedrohte. Da trafen die ersten bösen Briefe mit Lärm-Beschwerden ein. Absender waren neue Nachbarn, die erst kurz davor einen Neubau bezogen hatten. Der grenzte direkt an den Rock-Klub, den es seit 1952 in der Greifswalder Strasse in Berlin Prenzlauer Berg gibt.  Sie setzen durch, dass im Knaack die Lautstärke gedrosselt werden musste. Folge: weniger Konzerte und Publikum, sowie Ebbe in der Kasse des Veranstaltungsorts. Das kling nach Gentrifizierung – initiiert durch ignorante „Stadtentwickler“ und gefördert durch das Bezirksamt Berlin-Pankow. Verständlich, dass der Knaack Club es mit einem Prozess vor vor Gericht ausfechten wollte!

Im Februar entschied nun das Berliner Verwaltungsgericht, 13. Kammer: „Wer ein Wohnhaus neben einem Musikclub errichtet und sich selbst nicht um den Schallschutz kümmert, kann die Lärmvermeidung nicht allein den Clubbetreibern aufbürden.“ (Tagesspiegel) Das bedeutet: der Knaack-Club darf Lärm machen, weil er  früher da war. Auch Investoren und Immobilienhaie müssen Rücksicht auf eine „lärmfreundliche“ Umgebung nehmen, die vor ihnen vor Ort war.

Noch ist das Urteil nicht rechtskräftig. Aber es setzt ein Signal: etablierte Klubs haben auch Rechte, welche Investoren bei ihren Planungen berücksichtigen müssen. Sie dürfen Lärm machen und potentielle Nachbarn müssen das einkalkulieren.

Ob dieser Gerichtsbeschluss auf andere Veranstaltungsorte in Berlin übertragbar ist, darf jedoch angezweifelt werden. Viele Clubs sind Zwischennutzer von leer stehenden Gebäuden, bei denen die Anwohner vorher vorhanden sind. Und wer kann schon auf 58 Jahre fortlaufenden Klub-Betrieb zurückblicken?

(Foto by Jessica, Tipp Berlin Mitte Institut über Facebook)