Jeder der in Berlin schonmal ein Zimmer gesucht hat, weiß, wie schwierig es ist, sich vor den Augen einer strengen Jury beim „Schaulaufen“ durchzusetzen. Noch schwieriger hat es eine Berliner Hausverwaltung einem WG-Bewerber aus dem Tschad in Berlin-Wedding gemacht. Über ihn sollte gleich das gesamte Haus abstimmen – ohne ihn persönlich zu kennen. Grund: der Wohnungsbewerber ist ein Flüchtling!
Die Bewohner einer Weddinger Wohngemeinschaft wollten ein Zimmer an einen Menschen untervermieten, der Asyl beantragt hat. Untervermietungen sind genehmigungspflichtig. Also wurde der Vermieter gefragt. Doch die Geschäftsleitung des Wohnungsunternehmens Harry Gerlach wollte den Asylbewerbenden nicht so einfach einziehen lassen, berichtet Die Welt. Erst reagierte sie nicht auf die Anfragen der Wohngemeinschaft, dann lehnte sie ab. Als sich die WG nach den Gründen der Ablehnung erkundigen wollte, versendete sie ein Rundschreiben an alle Mieter des Hauses. Sie sollten mit „Ja“ oder „Nein“ abstimmen, ob ein „Asylant“ in die Hausgemeinschaft aufgenommen werden sollte. Die Vermieter begründeten ihre ungewöhnliche Aktion mit der Sorge, dass der Hausfrieden gefährdet gewesen sei, wenn sich Mietparteien übergangen gefühlt hätten, schreibt die Zeitung. Natürlich sei man nicht „rassistisch“ – schliesslich entfalte man „ein nicht unbeträchtliches soziales Engagement zur Hilfe für Flüchtlinge, sozial Schwache und Wohltätigkeit generell“. Aufgedeckt hatte diesen Fall das Grund- und Menschenrecht-Blog der Humboldt-Universität Berlin.
Das Wohnungsunternehmen Harry Gerlach war nicht zu einer Stellungnahme für BLN.FM bereit.
(Foto: Oscar Swartz, flickr (CC BY-NC 2.0) / Die Welt)