Der Techno-Wikinger ist zu einem seltsamen medialen Kunstwerk geworden. Das kleine Stück Film, das einen anonymen Tänzer mit aggressiven Imponiergehabe auf der Berliner Fuckparade 2000 zeigt, lebt auch nach 15 Jahre weiter. Dafür sorgt nicht zuletzt der Macher des Films Matthias Fritsch. Der veröffentlichte nun mit Hilfe von zahlreichen Spenden und Crowdfunding seine Dokumentation „The Story of Technoviking“ auf der Plattform vimeo. Darin schildert er, wie der Kurzfilm, der ursprünglich „Knee-camera No.1“ hieß, plötzlich zum Internethit wurde. Und welche Konsequenzen das für ihn als Künstler hatte. 2006 lud er das Video auf YouTube, doch 2007 startete es plötzlich durch. In Umlauf brachte es eine lateinamerikanische Pornoseite, fand Matthias Fritsch heraus. In den Pioniertagen YouTubes wurde es nicht nur millionenfach geklickt, sondern Nutzer luden über 100.000 Abwandlungen auf YouTube hoch, die das Video nachspielten.
Doch die fröhliche Kreativität hatte einen juristischen Haken. Der Techno-Wikinger wollte nie prominent sein. Er schickte seinen Anwalt zu dem Filmemacher und verlangte Jahre später eine Unterlassungserklärung mit dem Argument, Fritsch hätte sein „Recht am eigenem Bild“ mißachtet. Das sahen dann auch die Richter am Berliner Landgericht so – seitdem taucht der Techno-Wikinger in neuen Videos nur noch als schwarzer Schatten auf.
Matthias Fritsch Dokumentation diskutiert diesen Fall mit zahlreichen Experten und Künstlern. Denn der Hype um den Techno-Wikinger wirft viele Fragen auf, die wichtig sind für alle, die in sozialen Netzwerken unterwegs sind. Wie kann ich mich davor schützen, dass meine Bilder kursieren? Und führen Maßnahmen, mit denen Menschen sich davor schützen wollen, nicht zum Gespött anderer zu werden, zur Massenüberwachung des Netzes? Passt das Gesetz aus dem Jahr 1907 überhaupt zur „Sharing“-Ökonomie der sozialen Netzwerke?