Gefährdet der Mindestlohn das Berliner Nachtleben?

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Seit 2015 gibt’s den Mindestlohn für fast alle. Yeah! Doch wie sieht’s im Nachtleben aus? Der nette Mensch an der Garderobe, die coole Barkeeperin, der Türsteher, der Flaschensammler, die Klofrau, der Dekorateur und die Leute hinter den Kulissen – sind es arme Schlucker, auf deren Kosten wir feiern? Machen bald die ersten Clubs dicht, weil sie darauf bauten, dass viele Leute dort aus Idealismus unzählige Überstunden reinsteckten?

BLN.FM hörte sich um und gibt Entwarnung: Renommierte Berliner Clubs zahlten auch vor dem 1.1.2015 mehr als den Mindestlohn. Ein Stundenlohn zwischen 9 und 12 Euro ist Standard. Dazu kommt noch das Trinkgeld, das bei einigen Betrieben sogar kollektiv verteilt wird. Das Problem ist für die Nachtclubs nicht das Geld, sondern die Regelungen des Gesetzes an sich, die Bürokratie bedeuten und einige unerwartete Risiken beinhalten. Denn Clubs müssen von nun an protokollieren, dass sie wirklich den Mindestlohn zahlen. Dazu werden die Arbeitszeiten der Mini-Jobber penibel aufgezeichnet. Der Zoll, der in Deutschland auch Schwarzarbeit aufspürt, überprüft die Listen. Weisen sie Lücken auf, drohen hohe Bußgelder. Für manche eher anarchisch orientierte Feierkollektive kann so ein Protokollzwang eine Herausforderung darstellen.

Was wegen des Mindestlohns auf die Clubs zukommt, ist vor allem jede Menge Papierkram

Doch die Regelung zum Mindestlohn hat eine weitere schwierige Konsequenz: Auch derjenige, der die Getränke an den Club liefert, kann auch vom Club den Mindestlohn einfordern, sagt Christian Willert, Fachanwalt für Arbeitsrecht. Deshalb müssen sich Clubs künftig absichern: Regelmäßig müssen sie sich von Geschäftspartnern schriftlich versichern lassen, dass diese den Mindestlohn zahlen – ansonsten dürfen sie das übernehmen. Ein gewisses Risiko bleibt also. Dann mal ran an die Aktenordner!

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(Foto: André Schmidt)