BLN.FM und das Musicboard Berlin geben jungen Berliner Musikern ein Sprungbrett — und unterstützen sie mit „Flügge 2014″ bei ihren ersten Schritten an die Öffentlichkeit. Du hast eine tolle Produktion in der Schublade, die nur darauf wartet, gehört zu werden? Dann schick uns jetzt Deinen Track und werde Teil des Contests um zehn begehrte Plätze auf der Compilation, die BLN.FM danach herausbringen wird!
Mitmachen dürfen alle. Einzige Voraussetzung: Euer derzeitiger Lebensmittelpunkt ist Berlin. Aus allen Einsendungen wählen BLN.FM-Musikredakteure im kommenden halben Jahr die vielversprechendsten musikalischen Neuentdeckungen. Diese „Top 4″ präsentieren wir jeden Monat im laufenden BLN.FM-Programm und auf der „Flügge 2014″-Website. Unsere und vor allem Deine neuen Fans können für Deine Musik abstimmen – und katapultieren Dich damit auf unsere digitale Compilation!
Und so geht’s:
1. Ab wann kann ich mich bewerben und wann geht „Flügge 2014“ los?
Wir freuen uns ab sofort auf Deine Bewerbung. Der Startschuss für die Künstlerpräsentationen fällt in den kommenden Wochen, sobald die Musikredaktion die ersten vier tollen Tracks ausgewählt hat.
2. Wo muss ich meinen Track einsenden?
Deinen Track, einige Infos zu Deiner Person und relevante Links zu Deiner Homepage, Deinem Soundcloud-Account oder Deiner Facebook-Fanpage schickst Du an fluegge.2014@bln.fm.
3. Welche technischen Anforderungen gelten für meinen Track?
Bitte sende uns eine MP3-Datei mit 320 kb/s.
4. Wie lang darf mein Track maximal sein?
Da Dein Track es eventuell auch zu uns ins Radio schafft, sollte er nicht länger als 08:30 Minuten sein.
5. Wie professionell muss mein Track gemastert sein?
Natürlich sollte die Soundqualität Deines Tracks einen möglichst hohen Standard erfüllen. Trotzdem machen wir bewusst keine genauen Vorgaben, da Dein Talent und die Kreativität im Vordergrund stehen sollen.
6. Gibt es lizenzrechtliche Einschränkungen?
Du musst Rechteinhaber des Musikstücks sein, das Du einsendest. Wenn Du darüber hinaus Deine Arbeiten in irgendeiner Form gegenüber Dritten öffnest, hat das keine Auswirkungen für den Wettbewerb.