So wirst du „Flügge 2014“

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BLN.FM und das Musi­c­board Ber­lin geben jun­gen Ber­li­ner Musi­kern ein Sprung­brett — und unter­stüt­zen sie mit „Flügge 2014″ bei ihren ers­ten Schrit­ten an die Öffentlichkeit. Du hast eine tolle Pro­duk­tion in der Schub­lade, die nur dar­auf war­tet, gehört zu wer­den? Dann schick uns jetzt Deinen Track und werde Teil des Contests um zehn begehrte Plätze auf der Com­pi­la­tion, die BLN.FM danach her­aus­brin­gen wird!

Mit­ma­chen dür­fen alle. Ein­zige Vor­aus­set­zung: Euer der­zei­ti­ger Lebens­mit­tel­punkt ist Berlin. Aus allen Ein­sen­dun­gen wäh­len BLN.FM-Musikredakteure im kom­men­den hal­ben Jahr die viel­ver­spre­chends­ten musi­ka­li­schen Neu­ent­de­ckun­gen. Diese „Top 4″ prä­sen­tie­ren wir jeden Monat im lau­fen­den BLN.FM-Programm und auf der „Flügge 2014″-Website. Unsere und vor allem Deine neuen Fans können für Deine Musik abstimmen – und katapultieren Dich damit auf unsere digitale Compilation!

Und so geht’s:

1. Ab wann kann ich mich bewerben und wann geht „Flügge 2014“ los?

Wir freuen uns ab sofort auf Deine Bewerbung. Der Startschuss für die Künstlerpräsentationen fällt in den kommenden Wochen, sobald die Musikredaktion die ersten vier tollen Tracks ausgewählt hat.

2. Wo muss ich meinen Track einsenden?

Deinen Track, einige Infos zu Deiner Person und relevante Links zu Deiner Homepage, Deinem Soundcloud-Account oder Deiner Facebook-Fanpage schickst Du an fluegge.2014@bln.fm.

3. Welche technischen Anforderungen gelten für meinen Track?

Bitte sende uns eine MP3-Datei mit 320 kb/s.

4. Wie lang darf mein Track maximal sein?

Da Dein Track es eventuell auch zu uns ins Radio schafft, sollte er nicht länger als 08:30 Minuten sein.

5. Wie professionell muss mein Track gemastert sein?

Natürlich sollte die Soundqualität Deines Tracks einen möglichst hohen Standard erfüllen. Trotzdem machen wir bewusst keine genauen Vorgaben, da Dein Talent und die Kreativität im Vordergrund stehen sollen.

6. Gibt es lizenzrechtliche Einschränkungen?

Du musst Rechteinhaber des Musikstücks sein, das Du einsendest. Wenn Du darüber hinaus Deine Arbeiten in irgendeiner Form gegenüber Dritten öffnest, hat das keine Auswirkungen für den Wettbewerb.