Urheberrecht für Musikgeschmack?

Das Cover der jährlichen Ministry-Of-Sound-Compilation von 2011

Das Cover der jährlichen
Ministry-Of-Sound-Compilation
von 2011

Das Musik-Label Ministry of Sound verklagt den Streaming-Dienst Spotify. Das Label verkauft vor allem Compilations mit aktuellen Dance-Hits. Jetzt wirft es dem Streaming-Dienst Spotify vor, Urheberrechte zu verletzten, weil Nutzer auf Spotify die Abfolge der Compilations eins zu eins kopieren und teilweise auch den Namen der Zusammenstellung übernehmen. Spotify ermöglicht es Usern nicht nur, lizensierte Musik von großen Labels wie Sony oder EMI kostenlos online zu hören, jeder User kann Playlists anlegen und diese als Link mit anderen Usern teilen. Ministry of Sound fordert nun Schadenersatz von Spotify, außerdem sollen die fraglichen Playlists gelöscht werden und in Zukunft verhindert werden, dass die Tracks bekannter Ministry of Sound-Compilations in Playlists von Spotify-Usern auftauchen.

Der Rechtsstreit verhandelt im Prinzip die Frage: Kann Musikgeschmack urheberrechtlich geschützt werden?

Das Neue am Rechtsstreit: Ministry of Sound besitzt von einer Mehrzahl der Tracks auf den Compilations nicht die Rechte, sondern will allein für die Zusammenstellung entlohnt werden. Geld möchte Ministry of Sound also dafür, dass bestimmte Tracks auf eine bestimmte Art und Weise angeordnet sind. Wenn das Schule macht, könnte jeder für seine Playlisten Geld verlangen, zum Beispiel auch DJs. Bleibt die Frage: Kann Musikgeschmack urheberrechtlich geschützt werden? In Zeiten von Downloadshops und Streaming-Portalen boomen Blogs und Seiten wie playlists.net, die als Multiplikatoren von Musik durch Werbung Geld verdienen, aber selbst keine Musik vertreiben.

Die Compilation zum Kaufen – ein Relikt aus der Vergangenheit?

Compilations sind (oder besser: waren) wie kaum ein anderes Musikformat an CDs gebunden. Denn wenn bei Spotify eine Playlist abgespielt wird, die einer Ministry of Sound-Compilation ähnelt, gehen die Lizenzgebühren an die Labels, denen die Rechte gehören, nicht an den Zusammensteller – Ministry of Sound. Spotify verdient jedenfalls an den Klicks auf beliebte Playlists kräftig mit und hat sich zu dem Streit bislang nicht geäußert.