Internetphänomen „Technoviking“ bekommt Schadenersatz

 

technoviking von Matthias Fritsch

Ein bärtiger Mann tanzt mit nacktem Oberkörper auf den Straßen Berlins während der Fuckparade im Juli 2000. Der Video-Künstler Matthias Fritsch filmte die Situation in einer kurzen Sequenz und lud diese 2006 auf das Videoportal Youtube hoch. Mit mehreren Millionen Klicks wurde das Video ein weltweiter Hit. Fritsch stimmte dann Werbeschaltungen zu und schlug aus den Klicks Profit. Doch 2009  meldete sich der Anwalt des „Technoviking“ (BLN.FM sprach mit den beiden Parteien). Der Künstler solle das Video in der Zukunft nicht mehr verbreiten. Fritsch entfernte das Video daraufhin von Youtube. Doch zahlreiche, von anderen Nutzern angefertigte Kopien und Remixe des Videos, existieren weiterhin.

Anfang 2012 bekam Fritzsch dann einen Mahnbescheid vom Anwalt des „Technoviking“, der vor dem Berliner Landgericht verhandelt wurde. Darin forderte forderte er 13.000 Euro Schadenersatz und weitere 10.000 Euro Schmerzensgeld. Vergangene Woche fällte das Landgericht dann sein Urteil und gab den Forderungen teilweise recht. Fritsch muss Schadenersatz von 13.000 Euro zahlen, da er den „Technoviking“ ohne dessen Einwilligung gefilmt hat. Der Künstler versucht nun die von ihm geforderte Summe über ein Crowdfunding-Projekt zu sammeln.

Den Anspruch auf Schmerzensgeld lehnte das Gericht hingegen ab. Dem „Technoviking“ sei kein direkter Schaden entstanden – schließlich ließ der Kläger über drei Jahre Zeit verstreichen, bevor er seine angebliche Rufschädigung geltend machen wollte. Das Gericht bemerkte außerdem, dass der Kläger an der medialen Verwertung mitverdienen wollte und die Kränkung seiner Person eher eine Nebensache sei.

Weiterhin muss der Künstler Matthias Fritsch die Kunstfigur des „Technoviking“ bei der zukünftigen Verwendung ausreichend verfremden. Das erscheint aber nur als ein Tropfen auf den heißen Stein angesichts der hohen Zahl an nachgestellten Adaptionen im Netz.

(Quelle: www.irights.info)