Zahlt überhaupt wer? Die wichtigsten Fakten zum GEMA-DJ-Tarif!

Was muss genau bezahlt werden?

DJs müssen nun Kopien selbst bezahlen, die sie sich anlegen, um sie in Clubs zu spielen. Dabei handelt es sich beispielsweise um vorbereitete CDs. Oder es handelt sich um MP3s, die von CDs oder Vinyl gezogen wurden. Oder es sind MP3-Kopien von MP3s, die auf eine externe Festplatte wandern, die der DJ zum Auflegen nutzt.

Wie können DJs künftig Kosten sparen?

Im Fall von MP3s: einfach von dem Datenträger die Musik abspielen, auf dem die MP3 beim Kaufvorgang heruntergeladen wurde. Sicherheitskopie extern anlegen. Und darauf hoffen, dass der Datenträger mit der „Original“-MP3 nie kaputt geht. Denn wenn digitale Sicherheitskopien für die öffentliche Wiedergabe aktiviert werden müssen, möchte die GEMA 13 Cent pro Titel sehen – zur „Aktivierung“ der Sicherheitskopie für den öffentlichen Gebrauch. Wer mehr zu aktivieren hat, zahlt 55  50 Euro für 500 Tracks oder 125 Euro für ein gesamtes Archiv vom Datenträger! Wenn die Festplatte mit den „Originalen“ nicht kaputt geht, dann zahlt man nichts.

Was passiert mit allen „Arbeitskopien“, die vor dem 1.4.2013 gezogen wurden?

Die GEMA hat da ein Paketangebot: 125 Euro für alle gezogenen Arbeitskopien! Danach sind sie legal.

Will die GEMA jährlich einen Mindestbetrag von DJs?

Nein. „Wir vertrauen hier darauf, dass die DJs die Lizenzierung korrekt vornehmen.“ sagt uns die Pressesprecherin.

Interessiert die GEMA, welche Tracks der DJ als Arbeitskopie gezogen hat?

Nein. Sie will nur jährlich die Anzahl der gefertigten Kopien innerhalb des abgelaufenen Jahres wissen. Dabei könnte eine freiwillige Angabe der Titel von Tracks, die DJs als Kopie gezogen haben, helfen, die Einnahmen des DJ-Tarifs gerechter zu verteilen.

Kann die GEMA Computer filzen, um herauszubekommen, wie viele Kopien angefertigt worden sind?

Unwahrscheinlich. Die GEMA ist somit auf die Angaben von DJs angewiesen. Wie sie den Wahrheitsgehalt überprüfen will, ist nicht klar. Zwar behält sie sich vor in Verträgen „Kontrollrechte“ hineinzuschreiben. Diese Formulierung ist aber unbestimmt. Prinzipiell: Eine „digitale Hausdurchsuchung“ zum Aufspüren nicht-lizensierter Kopien ist kaum zu realisieren: zumal sich ohne Auskunft des DJs eine Privatkopie nicht von einer gewerblich angefertigten Kopie unterscheiden lässt.

Müssen Arbeitskopien von Promos bezahlt werden?

Ja. Entscheidend ist, dass der DJ eine Kopie angefertigt.

Wird die GEMA DJs nachspüren, die sich nicht angemeldet haben?

Ja. Wie sie das macht? Wahrscheinlich so: „Der Hüter der Urheberrechte“. Auf Nachfrage sagt die Pressestelle der GEMA, das derzeit nicht beabsichtigt wird, Clubbetreiber zu verpflichten die Daten von DJs herauszugeben, die bei ihnen aufgelegt haben.

Müssen Star-DJs aus dem Ausland die Kopier-Abgabe zahlen?

Zitat GEMA-FAQ: „Nachdem die für die Musiknutzung durchgeführte öffentliche Wiedergabe in Deutschland stattfindet, muss der DJ die Lizenz für die in Deutschland vervielfältigten Werke auch in Deutschland erwerben. Dies ist bei der GEMA möglich.“

Interpretation BLN.FM: Ja, wenn sie die Arbeitskopie in Deutschland erstellt haben. Nein, wenn sie die Kopie nicht in Deutschland erstellt haben. Also werden DJs, die auf Gastspiel in Deutschland sind, künftig immer sagen, dass sie ihre Kopie nicht in Deutschland angefertigt haben – und nichts zahlen. Überprüfen kann es eh niemand.

Update 20.3.2013: Im Anmeldeformular für DJs hat die GEMA abweichend von der Ankündigung den „Paketpreis“ für 500 Arbeitskopien auf 50 Euro festgelegt.