2010 hat das Berliner Verwaltungsgericht beschlossen, dass die Filmerei von Demonstrationen seitens der Polizei an bestimmte Bedingungen gekoppelt ist. Seit geraumer Zeit bastelt nun Innensenator Frank Henkel (CDU) an einem Gesetzentwurf, der es den Polizisten erlaubt jede Demonstration zu filmen (BLN.FM berichtete). Das „Gesetz über Übersichtsaufnahmen zur Lenkung und Steuerung von Polizeieinsätzen bei Versammlungen“ wurde nun von Fachleuten auseinander genommen. Wie die taz am 5.3.2013 berichtet, halten zwei Professoren das Gesetz für verbesserungsbedürftig, wenn nicht sogar verfassungswidrig. Denn es schränke die Versammlungsfreiheit ein, wie sie das Grundgesetz gerantiert, sagte Clemens Arzt, Staatsrechtler bei der HWR Berlin bei einer Anhörung im Berliner Abgeordnetenhaus zu dem Gesetzentwurf.
Zwei von vier Paragraphen seien nicht verfassungskonform, monierte selbst Michael Knape, der für die Berliner Polizeidirektion 6 leitet. Wenn diese gestrichen werden würden, könnte ein solches Gesetz aber die Polizeiarbeit erleichtern. Die Bilder würden zur Sicherung von großen Demonstrationen benötigt, beispielsweise zur Umleitung des Straßenverkehrs, begründeten er und Berlins Polizeipräsident Klaus Kandt laut Tagesspiegel, warum das Gesetz erforderlich sei.
Linke, Grüne und Piraten hingegen befürchten, dass Videoaufnahmen von Demonstrationen im Nachhinein genutzt werden könnten, um Teilnehmende zu identifizieren. Um solchen Befürchtungen entgegen zu wirken, schlug Knape vor, im Gesetz festzuschreiben, dass es verboten sei, an Demonstranten heranzuzoomen. Der Datenschutzbeauftragte Alexander Dix schlug vor, dass die Polizei dazu noch auf Speicherkarten verzichten solle.
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