Der 1. April 2013 wird ein historischer Tag. Denn dann möchte die GEMA eine ganz neue Regelung einführen. Nach dem Tarif VR-Ö sollen DJs für die Kopien zahlen, die sie anfertigen um sie hinterher in DJ-Sets öffentlich abzuspielen. Berechnet werden 13 Cent pro angefertigte Kopie. Damit werden DJs erstmals zu GEMA-Kunden: Sie müssen sich bei der Verwertungsgesellschaft anmelden und dort angeben, wie viele Tracks sie „vervielfältigt“ haben. Direkt nachkontrollieren kann das die GEMA nicht.
Die GEMA stellt sich die Situation eines DJs so vor: Wenn ein DJ auflegt, nutzt er häufig eine Kopie eines Musikstückes. Er hat zuvor eine CD oder Vinyl ausgelesen und als MP3 umgewandelt. Oder eine MP3 aus seiner Bibliothek auf eine externe Festplatte oder CD kopiert. Jeder Kopiervorgang zum Zweck der „öffentlichen Aufführung“ soll mit 13 Cent vom DJ entgolten werden. Werden die Musikdaten hingegen „verschoben“, wird die Abgabe nicht fällig.
Der neue DJ-Tarif der GEMA läßt zahlreiche Fragen offen, mit der sich in Zukunft zahlreiche Experten des Urheberrechts auseinandersetzen dürften. Die wichtigste ist: Wie soll festgestellt werden, ob jemand eine Musikdatei zum privaten Gebrauch oder zum Auflegen kopiert? Macht diese Unterscheidung überhaupt Sinn?