Die Juristen Martin von Albrecht und Sophia von Sepperer arbeiten für die große Rechtsanwaltskanzlei K&L Gates. Sie vertreten die privaten Fernsehsender in den Verhandlungen mit der GEMA, der Verwertungsgesellschaft für Musik. Mit einem neuen Gutachten wagen sie sich auf ein neues Gebiet: sie beurteilen die Tariferhöhung, mit der die GEMA mehr Geld von den Clubs einsammeln möchte. (BLN.FM berichtete bereits ausführlich.)
Am 7.11.2012 präsentierten sie ihre Einschätzung in den Kanzleiräumen von K&L Gates an der Berliner Friedrichstrasse. Dabei führten sie auch eine neue Kalkulation vor, die anhand eines Beispielfalls vorrechnet, dass die GEMA-Kosten nach der Tarifreform um bis zu das Fünffache steigen werden. Für einen Club (350 Quadratmeter, 8 Euro Eintritt, 156 Veranstaltungen pro Jahr) erhöhten sich gesamten Abgaben für die Verwertungsgesellschaften GEMA und GVL von jährlich 8200 Euro im Jahr 2012 auf rund 38000 Euro 2018. Ein anwesender Vertreter der GEMA konnte an dieser Rechnung keinen Fehler erkennen.
Hauptgrund für diesen Anstieg ist der Wegfall der Rabatte für Clubs, die pauschal Jahresverträge abgeschlossen hatten. Diese betrugen bis zu 90% des regulären Tarifs für die summierten Einzelveranstaltungen.
Die Argumente der GEMA für die Änderung ihrer Regeln könnten im anstehenden Schiedsverfahren vorm Deutschen Patent- und Markenamt nicht ausreichend sein, schätzen die Vertreter der Kanzlei ein. Denn wer „übliche“ Spielregeln ändert, müsse auch nachweisen, dass sich die Rahmenbedingungen für das Abspielen von Musik im Club, vor allem was dadurch verdient werden kann, geändert haben. Das dürfte der GEMA schwer fallen. Zudem dürfte schwer erklärbar sein, dass Clubabende 10 Prozent vom Umsatz abgeben müssen, Konzerte aber nur 5%, so die Anwälte. Das Fazit von K&L Gates: im Schiedsverfahren könnte die GEMA mit ihrer Tarifreform nicht durchkommen.
Die Anwälte von K&L Gates, zu deren Kunden auch Microsoft und die World Wrestling Foundation zählen, haben sich ohne Auftrag der Streitparteien mit den Auswirkungen der Reform beschäftigt, gestützt auf Material der clubcommission Berlin. Ihr Fachartikel wird im Dezember in der juristischen Zeitschrift „Kommunikation & Recht“ erscheinen.